Reduzierung der Energiekosten durch steuerliche Erstattungsmöglichkeiten

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Die Energiekrise ist noch nicht überwunden und mit dem neblig-regnerischen Herbstwetter steigen die Sorgen um die anstehenden Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser. Viele fragen sich, wie sie diese Ausgaben reduzieren können. Neben dem individuellen Heizverhalten und einem möglichen Anbieterwechsel bieten sich auch steuerliche Maßnahmen an, um die finanzielle Belastung zu mindern. In diesem Artikel werden verschiedene steuerliche Möglichkeiten aufgezeigt, um gut durch die kommende Heizperiode zu kommen.

Steuerliche Geltendmachung privater Kosten: Welche Optionen gibt es?

Kosten für private Lebensführung können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen bestimmte Kosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden können.

Personen, die berufsbedingt hohe Energiekosten haben, können diese unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Dies betrifft sowohl Personen, die im Home-Office arbeiten, als auch Selbstständige und Gewerbetreibende. Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwendungszweck der Energiekosten und der Art der Tätigkeit.

Home-Office: Werbungskosten steuerlich geltend machen

Mitarbeiter, die gelegentlich von zu Hause im Home-Office arbeiten, können für die Steuerjahre 2020 bis 2022 Werbungskosten in Höhe von 5 ? pro Tag im Homeoffice geltend machen. Der Höchstbetrag von 600 ? kann jedoch nur für bis zu 120 Tage erreicht werden. Ab dem Jahr 2023 steigt der Betrag auf 6 ? pro Tag an, und es können bis zu 210 Tage im Home-Office berücksichtigt werden, was einen absetzbaren Höchstbetrag von 1.260 ? zur Verfügung stellt.

Wer seinen beruflichen Schwerpunkt im eigenen Arbeitszimmer zu Hause hat, kann die gesamten Kosten für den Raum, einschließlich der anteiligen Energiekosten für Heizung, Strom und Wasser, als Werbungskosten absetzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt sorgfältig prüft, ob das häusliche Arbeitszimmer die entsprechenden Kriterien erfüllt. Wenn die Kosten für das Arbeitszimmer nicht im Detail nachgewiesen werden können, besteht die Möglichkeit, eine Jahrespauschale von 1.260 ? anzugeben, die ab 2023 gültig ist.

Geld sparen als Berufspendler: Energiekosten der Zweitwohnung steuerlich ansetzen

Personen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an einem anderen Ort haben, können die monatlichen Kosten bis zu 1.000 ? in ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Die Energiekosten, die auf die Zweitwohnung entfallen, können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Zweitwohnung aufgrund des Berufs erforderlich ist und nicht als Hauptwohnsitz gilt. Zusätzlich müssen mindestens 10 % der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz entstehen.

Solarstrom selbst nutzen und verkaufen: PV-Anlagen lohnen sich

Kleinere Photovoltaikanlagen erfreuen sich bei Privatpersonen großer Beliebtheit, da sie die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom ermöglichen und überschüssige Energie gewinnbringend verkauft werden kann. Das Jahressteuergesetz 2022 entlastet Steuerzahler in diesem Bereich, indem es Gewinne aus PV-Anlagen in den meisten Fällen von der Einkommensteuer befreit. Ab 2023 wird zudem keine Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation der PV-Anlage und ihrer wesentlichen Komponenten erhoben.

Elektro-Firmenfahrzeuge: Niedrigere Steuerbelastung bei privater Nutzung

Die private Nutzung eines Geschäftswagens unterliegt der 1 %-Regelung, bei der 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für herkömmliche Benzin- und Diesel-Antriebe. Für Elektro-Firmenfahrzeuge, die zur privaten Nutzung freigegeben sind, beträgt der Versteuerungssatz lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises. Dabei sind jedoch Obergrenzen zu beachten, die derzeit bei 60.000 Euro liegen und ab 2024 möglicherweise auf 80.000 Euro erhöht werden.

Beim Aufladen des Dienstwagens über das private Stromnetz gibt es weitere Regelungen zu beachten. Für Elektrofahrzeuge können monatlich 30 ? und für Hybridfahrzeuge 15 ? als Pauschalbetrag in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine eigene Lademöglichkeit anbietet. Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber können sogar 70 ? für E-Autos und 35 ? für Hybride als steuerfreier Pauschalbetrag geltend gemacht werden.

Die Reduzierung der hohen Energiekosten kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie zum Beispiel die Nutzung von Stromkosten im Rahmen der Berufsausübung, die Verwendung eines E-Autos als Geschäftswagen oder die Produktion von Solarstrom mit einer eigenen PV-Anlage. Eine Erstattung beim Finanzamt ermöglicht es, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.

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