Steuerentlastung in KWK-Anlagen abgelaufen: Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten

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Die Einführung neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 hat bedeutende Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Laut dem BHKW-Infozentrum sind die Auswirkungen dieser Änderung weitreichend.

Neue Regelungen im Energiesteuergesetz erschweren Betrieb von KWK-Anlagen

Die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist abgelaufen. Betreiber von KWK-Anlagen haben jedoch die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG zu nutzen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach Art des Brenn- und Kraftstoffs erheblich sein kann.

Ältere KWK-Anlagen müssen sich auf neue Regelungen einstellen

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz ab 2024 hat Auswirkungen auf Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig davon, ob diese neu in Betrieb genommen werden oder bereits vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das Fehlen von Bestandsschutzregelungen im Energiesteuerrecht bedeutet, dass auch ältere Anlagen die neuen Regelungen beachten müssen. Betreiber von KWK-Anlagen sollten sich daher mit den aktuellen steuerlichen Vorgaben vertraut machen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Anpassungsbedarf für Betreiber von KWK-Anlagen aufgrund der neuen Regelungen

Die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, wodurch Betreiber nun auf die teilweise Steuerentlastung umsteigen müssen. Dabei müssen mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen berücksichtigt werden. Auch bereits bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keine Bestandsschutzregelungen gibt. Die KWK-Branche sieht sich somit vor neuen Herausforderungen gestellt, die bewältigt werden müssen.

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