Smart Meter werden zur Pflicht: Bundestag beschließt flächendeckende Einführung bis 2032.

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Am Dienstag hat der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Durch die beschleunigte Einführung von Smart Metern soll der Energiewandel in Deutschland weiter vorangetrieben werden.

Effiziente Energie- und Kostenoptimierung: Smart Meter im Fokus des neuen Gesetzes

Die Digitalisierung der Energiewende wurde durch das Gesetz (20/5549) des Bundestages am 20. April 2023 vorangetrieben. Die Ampel-Koalition möchte den Einsatz von Smart Metern beschleunigen, um Energieverbrauch und Kosten zu optimieren sowie das Stromnetz zu entlasten.

Smart Meter bis 2032 verpflichtend

Wirtschaftsminister Robert Habeck machte deutlich, dass eine effektive Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch aufgrund der Förderung erneuerbarer Energien und des vermehrten Einsatzes von Elektroautos und Wärmepumpen notwendig sei. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele erfordere den Einsatz von Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende.

Verbraucher profitieren von der neuen Gesetzesänderung, da die Gebühr für Stromverbrauch auf 20 Euro begrenzt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt, um eine faire Verteilung sicherzustellen. Zudem sollen ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden und bis Ende 2032 müssen flächendeckend Smart Meter verwendet werden.

Hintergründe zur Verzögerung des Smart-Meter-Rollouts

Am 7. Februar 2020 wurde der Smart-Meter-Rollout durch eine Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet. Im März 2021 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster, dass die Markterklärung wahrscheinlich rechtswidrig sei. Daraufhin wurde die Pflicht zum Einbau von Smart Metern vorübergehend ausgesetzt, jedoch nur für die Unternehmen, die gegen den Rollout geklagt hatten. Wohnungsunternehmen waren von dieser Entscheidung zunächst nicht betroffen, sofern sie nicht zur Installation von Smart Metern verpflichtet waren.

Der Einsatz von Smart Metern erfordert höchste Sicherheitsstandards. Smart Meter Gateways (SMGW) sammeln, verschlüsseln und übertragen die Daten, wie es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorschreibt. Mindestens drei unabhängige Unternehmen müssen zertifizierte intelligente Messsysteme auf dem Markt anbieten.

Am 20. Mai hat das BSI bekannt gegeben, dass es die Marktverfügbarkeitserklärung vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln zurückzieht. Anstelle dessen wurde eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um den Rollout abzusichern. Dies ermöglichte den Messstellenbetreibern den Einbau und Weiterbetrieb der Messgeräte.

Der Weg zum Smart-Meter: Planung, Installation und Schulung

Bundeswirtschaftsminister Habeck kündigte am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) eine Initiative zur Förderung des Smart-Meter-Rollouts an. Mit einem Maßnahmenpaket sollen bürokratische und rechtliche Hindernisse überwunden werden, um eine schnelle Schaffung von Rechtssicherheit zu erreichen. Ziel sei es, das entsprechende Gesetz noch im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen.

Was Unternehmen über den Rollout-Fahrplan wissen müssen

  • Eine neue Regelung erlaubt es Verbrauchern mit einem Stromverbrauch von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) sowie Erzeugern mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW), bis zum 31.12.2024 von einem agilen Rollout zu profitieren.
  • Die neuen Regulierungen sind ab sofort gültig und erfordern ab 2025 für Verbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW eine voll funktionsfähige Lösung. Die Implementierung soll bis zum 1. Dezember 2025 für 20 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein. Bis zum 31. Dezember 2028 soll die Abdeckung auf 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2030 auf 95 Prozent gesteigert werden.
  • Ab dem Jahr 2025 können Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von über 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von über 100 kW intelligente Stromzähler verwenden. Ab dem Jahr 2028 wird die Verwendung dieser Zähler für diese Nutzergruppen verpflichtend sein. Die Einführung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.

Am 11. Januar 2023 hat das Kabinett einen Entwurf der Bundesregierung ohne Änderungen abgesegnet, der nun als erledigt gilt. Wenn es sich um dringende Gesetzesvorhaben handelt, können identische Entwürfe parallel im Bundesrat und Bundestag eingebracht werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

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