Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat die Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis 2032 zur Pflicht gemacht und neue Marktrollen geschaffen, die den Messstellenbetrieb von anderen Netzbetriebsbereichen trennen.
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Update 20.04.2023: Intelligentes Energiemanagement: Bundestag beschließt beschleunigte Zählerinstallation
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hatte den Einsatz von Smart Metern aufgrund von Zertifizierungskriterien und Markteintrittsbarrieren gehemmt, jedoch wurde am 20.4.2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet, um diesen Prozess zu beschleunigen.
Aktualisierung des Messbetriebs durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016
Das Messstellenbetriebsgesetz hat in Deutschland eine umfassende Modernisierung des Messwesens eingeleitet. Dazu gehört unter anderem der verpflichtende Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis 2032, die von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt werden müssen.
Früher waren hauptsächlich analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme bei Haushaltskunden üblich. Jetzt gibt es jedoch neue Zählersysteme, die eingesetzt werden.
- Die moderne Messeinrichtung, kurz mME, ist ein digitaler Zähler, der mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) verbunden werden kann, um eine Kommunikationsschnittstelle zu schaffen. Eine besondere Funktion der mME ist ihre Fähigkeit zur langfristigen Datenspeicherung. Jedoch erfolgt kein automatischer Datenversand durch den Zähler.
- Ein Messsystem wird als intelligent bezeichnet, wenn es über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk integriert ist und in der Lage ist, die erfassten Daten sicher zu versenden.
Die Mess- und Zählvorschriften für Energieverbraucher beeinflussen die Art und Weise der Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern maßgeblich.
Mit der Verfügbarkeit moderner Messeinrichtungen seit Anfang 2017 und der offiziellen Genehmigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen durch das BSI im Jahr 2020 wird in den kommenden Jahren eine flächendeckende Einführung erwartet, die durch die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes unterstützt wird.
Rücknahme der Marktzulassung für intelligente Messsysteme im Jahr 2021
Das BSI hat rückwirkend am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Machbarkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG aufgehoben.
Die Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bestätigt, dass der Betrieb und Einbau von intelligenten Messsystemen auf dem Markt kein erhebliches Risiko darstellt. Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr.
Restkosten der Verteilernetzbetreiber bleiben als ergänzende Kosten im Netzentgeltsystem bestehen.
Die Kosten für den grundzuständigen Messstellenbetreiber, die für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme anfallen, dürfen gemäß § 7 Abs. 2 MsbG nicht in den Erlösobergrenzen des VNB enthalten sein, was im Rahmen der Kostenprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV berücksichtigt werden muss.
Bei modernen Messgeräten und intelligenten Messsystemen liegt die Aufgabe des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers in der Regel in der Verantwortung des Netzbetreibers. Dies birgt jedoch das Risiko, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen, weil es an klaren Abgrenzungen und Quersubventionen fehlt.
Die Anreizregulierungsverordnung schreibt vor, dass die Netzbetreiber für die korrekte Erfassung der Kosten für moderne Zähler sorgen müssen. Da diese Kosten aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes nunmehr vom grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen werden müssen, müssen die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber langfristig um diese Kosten korrigiert werden. Dies soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber nicht für Kosten aufkommen müssen, die nicht in ihre Verantwortung fallen. Die Abschmelzung der Kosten im Regulierungskonto soll gewährleisten, dass jeder Betreiber für seine eigenen Kosten verantwortlich ist und die Kosten gerecht verteilt werden.
Die Abgrenzung des Messstellenbetriebs ist eine Zuständigkeit der Regulierungsbehörden. Auch wenn die Aufgaben zwischen den verschiedenen Akteuren aufgeteilt wurden, bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem zurück, die als zusätzliche Kosten angesehen werden können.
Der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ist gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG dazu verpflichtet, seine Tätigkeiten von anderen Bereichen der Energieversorgung zu separieren und in einem eigenen, testierten Abschluss zu dokumentieren. Hierbei sind die Vorschriften zur Entflechtung in § 6b EnWG maßgeblich.
Die Einhaltung der Vorschriften für den Tätigkeitsabschluss bei Netzbetreibern in Bundeszuständigkeit, die für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zuständig sind, ist Teil der Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Die Einbaupflicht nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Überblick
Die Messstellenbetreiber haben weiterhin die Möglichkeit, intelligente Messsysteme zu betreiben und einzubauen, da dies von den Gesetzen genehmigt wird. Allerdings besteht keine Verpflichtung mehr zur Installation, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.
Welche Messstellenbetreiber gibt es?
Der Messstellenbetrieb ist in vielen verschiedenen Bereichen und Messverfahren tätig, wobei es unterschiedliche Anbieter gibt. Hier sind einige der bekanntesten Messstellenbetreiber aufgelistet.
- Stromnetzbetreiber: Die Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz ist Aufgabe von Stromnetzbetreibern. In Deutschland sind namhafte Betreiber Amprion, TenneT und 50Hertz.
- GasnetzbetreiberDer Gasverbrauch und die Einspeisung von Gas in das Gasnetz werden von Gasnetzbetreibern in Deutschland gemessen und überwacht, darunter Unternehmen wie Open Grid Europe und Gascade.
- Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Betreiber von Wasser- und Abwassernetzen sind für die Ermittlung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge zuständig. Bekannte Beispiele hierfür in Deutschland sind die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
- Telekommunikationsanbieter: Die Verantwortung für die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich Internetverbindungen, liegt bei den Telekommunikationsanbietern, die auch regelmäßig die Verfügbarkeit und Qualität ihrer Dienstleistungen messen. Bekannte Anbieter in Deutschland sind die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica.
- Verkehrsbetriebe: Verkehrsbetriebe spielen eine wichtige Rolle in der Infrastruktur und Wirtschaft eines Landes. Sie befördern Menschen und Güter und tragen so zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.
Je nach Messart und Anwendungsbereich gibt es verschiedene Anbieter von Messstationen, die sich durch ihre individuellen Fähigkeiten auszeichnen.
Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Die Bereitstellung von Strom- und Gaszählern wird in Deutschland von einer Vielzahl von Unternehmen durchgeführt.
Messstellenbetreiber | Anschrift | Webseite | Messstellenbetreiber für Strom |
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Discovergy GmbH | Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg | Discovergy GmbH |
Stromnetz Hamburg GmbH | Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg | Stromnetz Hamburg |