Einheitliche Rahmenbedingungen in der EU: Präqualifikationskriterien festlegen

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Der Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland hat im Jahr 2023 an Dynamik gewonnen. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 27 Anlagen mit einer Leistung von 257 Megawatt (MW) erfolgreich in das Stromnetz eingebunden. Parallel dazu wurden 74 neue Fundamente errichtet, um den zukünftigen Ausbau der Offshore-Windenergie zu unterstützen. Obwohl dieser Fortschritt erheblich ist, müssen in den kommenden Jahren weitere Anlagen mit einer Leistung von 21,5 GW hinzukommen, um das politische Ziel von mindestens 30 GW bis Ende 2030 zu erreichen. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, sind Anpassungen im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erforderlich und Investitionen in die Hafen- und Errichtungsinfrastruktur notwendig.

Industrie fordert gedeckelte Gebotszahlungen und klare Grenzen im Bieterverfahren

Um die Projektrealisierung zu erleichtern und die Offshore-Windindustrie in Deutschland und Europa zu stärken, fordert die Branche eine rasche Anpassung des WindSeeG. Insbesondere die gegenwärtige Ausgestaltung der Gebotszahlungen und -komponenten setzt die Lieferkette unter finanziellen Druck und könnte zukünftige Strompreise erhöhen, insbesondere für die Industrie.

Um das politische Ziel niedriger Stromerzeugungskosten zu erreichen, sollten die Gebotszahlungen im Offshore-Wind-Sektor begrenzt werden. Es ist auch wichtig, klare Grenzen im Bieterverfahren festzulegen, um die Vielfalt der Akteure zu erhalten und Wettbewerb zu fördern. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Kriterien zur Auszubildendenquote und zum Anteil erneuerbarer Energien anzupassen, um Hürden für die Industrie zu vermeiden. Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene für verbindliche Rahmenbedingungen und einheitliche Präqualifikationskriterien einsetzen.

Investitionsentscheidungen von Bund, Ländern und EU für Offshore-Infrastruktur unerlässlich

Um den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie zu unterstützen, ist eine fokussierte Finanzierungsstrategie unerlässlich. Investitionsentscheidungen für Hafen- und Errichtungsinfrastruktur müssen von Bund, Ländern und der EU getroffen werden, um Auftragsrisiken abzudecken und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in deutschen Seehäfen können die Voraussetzungen für einen effizienten Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen werden.

Für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland sind zusätzliche Kapazitäten in den deutschen Seehäfen erforderlich. Dies beinhaltet die Schaffung von Logistikzentren, Lagerflächen und Kaikantenanlagen. Es besteht jedoch ein Engpass bei den Schiffen, die für den Transport, die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Windenergieanlagen benötigt werden. Um diesen Engpass zu überwinden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Investitionsentscheidungen so bald wie möglich getroffen werden, um die notwendige Infrastruktur bereitzustellen.

Die deutschen Branchenverbände der Offshore-Windindustrie betonen die Bedeutung dieser Maßnahmen, um die Ausbauziele zu erreichen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Energie- und Industriepolitik eng miteinander verzahnt sind und die Projektrealisierung im Fokus steht. Nur durch eine Anpassung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und eine ausreichende Infrastruktur können die politischen Ziele erfolgreich umgesetzt werden und der Ausbau der Offshore-Windenergie weiter voranschreiten.

Die Offshore-Windenergie hat das Potenzial, eine nachhaltige und zuverlässige Energiequelle für Deutschland zu sein. Durch den Ausbau dieser Technologie können nicht nur die Energiekosten gesenkt, sondern auch Arbeitsplätze geschaffen und die deutsche Industrie gestärkt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzutreiben und die Energiewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen.

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