Grüner Start ins Jahr 2023: Der Umweltbonus mit neuen Förderregeln

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Mit dem Ziel, die Elektromobilität zu pushen und den Fokus auf den Klimaschutz zu legen, plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft. Diese neue Regelung beschränkt die Förderung auf reine Elektrofahrzeuge. Auch im Jahr 2022 können Käufer eines Elektrofahrzeugs von einer staatlichen Förderung von bis zu 9000 Euro profitieren.

Elektromobilität wird gefördert: Regierung setzt Ziel von 15 Millionen Elektroautos

Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 insgesamt 15 Millionen voll elektrische Pkw auf deutschen Straßen zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert sie den Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen weiterhin über den 1. Januar 2023 hinaus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem nachweislich positiven Beitrag zum Klimaschutz.

Welche Bestimmungen enthält die neue Förderrichtlinie zum Thema Umweltbonus?

Die Bundesregierung hat die Förderung in der reformierten Förderrichtlinie degressiv gestaltet. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Förderbeträge schrittweise reduziert. Diese Änderungen wurden im Bundesanzeiger am 9. Dezember veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten sowohl neu zugelassene als auch junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge eine Förderung. Ebenfalls gefördert werden Fahrzeuge mit jedem Antrieb, die keine lokalen CO2-Emissionen erzeugen. Diese werden den reinen Batterieelektrofahrzeugen gemäß den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie gleichgestellt. Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb erhalten ab dem 1. September 2023 keine Umweltprämie mehr. Ab diesem Datum sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

Wie hoch sind die Zuschussbeträge?

Ab dem 1. Januar 2023 wurde der Bundesanteil für den Umweltbonus angepasst. Bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil nun 4.500 Euro. Wenn der Netto-Listenpreis jedoch über 40.000 Euro liegt, aber nicht mehr als 65.000 Euro, reduziert sich der Bundesanteil auf 3.000 Euro.

Der Bundesanteil wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.000 Euro festgelegt, und der maximale Förderbetrag, der den Netto-Listenpreis des Basismodells betrifft, wird von 65.000 Euro auf 45.000 Euro herabgesetzt.

Der Umweltbonus wird hälftig durch den Automobilhersteller und den Bund finanziert. Der Herstelleranteil und der Bundesanteil sind gleich groß und tragen jeweils zur Hälfte zur Gesamtsumme des Umweltbonus bei.

Wird die Förderung von Leasingfahrzeugen fortgesetzt?

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Mindesthaltedauer beim Leasing genauso wie beim Fahrzeugkauf auf zwölf Monate erhöht. Das bedeutet, dass nur Leasingfahrzeuge, deren Leasingvertragslaufzeiten zwölf Monate oder länger sind, förderfähig sind. Für Leasingverträge, die 23 Monate oder länger laufen, beträgt die Mindesthaltedauer sogar 24 Monate.

Welche Institutionen bieten die Möglichkeit, den Umweltbonus zu beantragen?

Die Beantragung des Umweltbonus erfolgt ausschließlich online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Eingangsdatum.

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